Aktuelles

Förderung der Wärmepumpe durch die KfW – wir erläutern das Wesentliche
Es ist in aller Munde – die Wärmewende soll vorangebracht werden. Wir sind gewiss kein Vertreter ideologischer Verallgemeinerungen im Bereich der energetischen Sanierung. Dennoch lässt sich nicht leugnen, dass durch gezielte Sanierungsmaßnahmen Heizkosten gesenkt werden können.
Befeuert wird diese „Wärmewende“ durch ein Konjunkturpaket des Staates. Die Gesetzeslage und die Förderrichtlinien werden beständig weiterentwickelt und sind komplex.
Gesetzeslage:
Seit 1.01.2024 ist das novellierte GEG (Gebäude-Energie-Gesetz) [GEG] in Kraft und löst damit das zum 01.11.2021 eingeführte GEG ab, welches wiederrum die bis dahin geltende EnEV (Energie-Einspar-Verordnung) ablöste, welche seit 1.02.2002 galt und immer weiter verschräft wurde. Die EnEV löste damals die 1995 verabschiedete WSVO (Wärmeschutzverordnung) und die 1998 verabschiedete HeizAnlV (Heizanlagenverordnung) ab.
Es handelt sich hier jeweils um Gesetze, welche verbindlich sind. Die Bestrebung Energie einzusparen ist also nicht neu.
Förderprogramm:
Mit dem aktuellen GEG vom 01.01.2024 hat sich auch der Förderrahmen geändert. So werden Heizungssanierungen seitdem über die KfW gefördert (Zuschuss Nr. 458) [KfW-458]
Übersicht der Fördermöglichkeiten mit der KfW:Kontaktieren Sie uns gerne für nähere Informationen!
Maßnahme | Grundförderung | Effizienz-Bonus1 | Klima-geschwindigkeits-Bonus2 | Einkommens-Bonus3 | Max. Fördersatz | Höchstgrenze förderfähiger Kosten Wohngebäude (Zuschuss) | Höchstgrenze förderfähiger Kosten Wohngebäude (Kredit) | Höchstgrenze förderfähiger Kosten Nichtwohngebäude (Zuschuss) |
Biomasseheizung4 | 30% | 20% | 30% | 70% |
1. WE: 2. bis 6. WE: ab 7. WE: |
120.000€ |
bis 150 qm NGF: bis 400 qm NGF: bis 1.000 qm NGF: ab 1.000 qm NGF: |
|
Brennstoffzellen-heizung | 30% | 20% | 30% | 70% | ||||
Innovative Heizungstechnik | 30% | 20% | 30% | 70% | ||||
Wärmepumpen | 30% | 5% | 20% | 30% | 70% | |||
Wärmepumpen-Hybrid-System(nur Wärmepumpen-anteil!) |
30% | 5% | 30% | 65% | ||||
Biomasseheizung4 | 30% | 20% | 30% | 70% | ||||
Gebäudenetzanschluss | 30% | 20% | 30% | 70% | ||||
Wärmenetzanschluss | 30% | 20% | 30% | 70% | ||||
Solarthermische Anlagen | 30% | 20% | 30% | 70% |
1 für WP mit Wärmequellen Wasser, Erdreich oder Abwasser oder mit natürlichem Kältemittel
2 bis 31.12.2028 - ab 2029 Reduzierung alle 2 Jahre
3 nur für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen von max. 40.000€/a
4 wenn Emissionsgrenzwert Staub von max. 2,5mg/m³ eingehalten
5 nur für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen von max. 90.000€/a
Forderungen zur Erfüllung der Förderkriterien:
- Die Maßnahmen erhöhen die Energieeffizienz des Gebäudes.
- Es handelt sich um ein bestehendes Gebäude. Der Bauantrag/ die Bauanzeige liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
- Der Einbau der Heizungslage ist allumfassend durchgeführt, also inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs (Nachweis nach Verfahren B) und Optimierunng der Luftvolumenströme (bei Lüftungsanlagen).
Den Nachweis zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs erstellen wir Ihnen. Wir nutzen hierzu die Software der Firma [autarc]
Ablauf:
1) Experten beauftragen
Vor der eigentlichen Beantragung der Förderung steht die Beratung und Angebotserstellung. Hier sind wir Ihr Partner. Nach der Analyse Ihres Gebäudes und Ihrer Heizungsanlage, erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot. Nach der Beauftragung werden wir eine BzA (Bestätigung zum Antrag) erstellen. (nähere Inforamtionen finden Sie unter: [KfW-458]
2) Auftragserteilung
Sie bekommen eine Auftragsbesätigung mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung von uns. Das heißt, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie eine Förderzusage von der KfW erhalten. Aus dem Auftrag muss das vorraussichtliche Datum der Umsetzung hervorgehen. Das Datum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
3) Registrierung beim Kundenportal der KfW und Beantragung der Förderung
Unter https://meine.kfw.de/ einen Account erstellen und die Beantragung beginnen. Wir unterstüzen Sie gerne.

Wechsel zur Wärmepumpe - welche Voraussetzungen?
Die Wärmepumpe stellte in den letzten 30 Jahren eher ein Nischenprodukt dar. Im Übrigen eine Nische, welche wir von Anfang an rege füllen. Wir sind Wärmepumpen-Fans! Das hat absolut nichts mit politischer Einstellung zu tun. Als Ingenieure und Techniker wissen wir, dass die richtige Technik am richten Ort die gewünschten Ergebnisse bringt. Bisher war der Einsatzort der Wärmepumpe ganz klar der Neubau. Eine gut isolierende Gebäudehülle und Flächenheizsysteme zur Wärmeübergabe, sind beste Voraussetzungen zum Einsatz von Wärmepumpen.
Aber: Geht es auch anders? Was ist mit Altbauten? Welche Anforderungen muss mein bestehendes Heizsystem mindestens erfüllen, um einen Wärmepumpenbetrieb wirtschaftlich zu ermöglichen? Hierauf gibt es keine allgemeingültige Antwort.
Wir sind überzeugt, dass vieles möglich, aber nicht alles sinnvoll ist. Um herauszufinden, ob Ihr Heizsystem für den Umstieg auf eine Wärmepumpe als Wärmeerzeuger geeignet ist, beraten wir Sie und finden mit analytischen Methoden heraus, welcher Wärmeerzeuger wirtschaftlich und zuverlässig Ihr Gebäude beheizt.
Das können Sie selbst schon unternehmen, um Ihr System in Richtung Niedertemperaturbetrieb zu prüfen - denn auch das ist ein Fakt: häufig wurden Heizsysteme überdimensioniert und habe versteckte Leistungsreserven.
1) Senken Sie im ersten Schritt die maximale Vorlauftemperatur auf 55°C ab (wir helfen gerne weiter - auch telefonisch)
2) Ändern Sie die Heizzeiten ab --> kein Absenkbetrieb, sondern durchheizen.
3) Öffnen Sie in allen Wohnräumen die Thermostatventile (Stellung 3 i.d.R. 22°C Raumtemperatur +/- 2K) und lassen Sie diese geöffnet.
4) Dokumentieren Sie über einen Zeitraum von mindestens einer Woche bei kalten Außentemperaturen die Außentemperatur, Vorlauftemperatur, Rücklauftemperatur und Raumtemperatur und notieren Sie Ihr Behaglichkeitsempfinden.
5) Sollte das Experiment erfolgreich sein, senken Sie die maximale Vorlauftemperatur weiter ab, denn je niedriger die Vorlauftemperatur, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe!
Wie geht es weiter?
In jedem Fall ist es bei bestehendem Interesse zum Einbau einer Wärmepumpe sinnvoll und ratsam, zeitnah einen Förderantrag bei der KfW zu stellen. Auch hier sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.

Nachfolge
Wie geht es weiter?
Auf diese Frage kann niemand eine allumfassende Antwort geben. Eins ist aber jetzt sicher und kann bekannt gegeben werden: Es geht weiter.
Ab dem 01.01.2025 geht die Firma vom Vater an den Sohn über. Neuer Inhaber der Firma Pohlandt Haustechnik ist Franz Pohlandt. Nach 34 Jahren gibt Konrad Pohlandt den Staffelstab ab, ist aber weiterhin im Unternehmen beschäftigt, nur als Angestellter.
Wir danken allen Kunden für das langjährige Vertrauen und sichern Ihnen zu, dass die gewohnte Fachkompetenz und Zuverlässigkeit beibehalten werden.

Aktuelles - neue Rubrik auf unserer Homepage
Unsere Kunden kommen immer wieder mit ähnlichen Fragestellungen auf uns zu. Wir beantworten diese gerne. Das gehört zum Tagesgeschäft. Nun kam die Idee auf, diese Fragen und die resultierenden Antworten einer breiten Masse zur Verfügung zu stellen. Hier werden regelmäßig neue Beiträge veröffentlicht, welche auf Neuigkeiten im Bereich Förderung, Gesetzgebung, Energieeinsparung, etc. eingehen. Auch Neuigkeiten zu unserer Firma werden bekanntgegeben. Seien Sie gespannt und bleiben Sie auf dem Laufenden.